Das Wohl des Tieres steht beim Thema Tiergesundheit und Tierschutz im Vordergrund – und äußert sich in einem sehr breiten Aufgabenspektrum für das LANUV. So überwachen wir die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Ziel, die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit eines Arzneimittels sicherzustellen. Damit werden aber nicht nur das Tier, sondern auch der Mensch geschützt, der tierische Lebensmittel frei von Rückständen von Tierarzneimitteln zu sich nehmen will.
Auf dem Gebiet des Tierschutzes übernimmt das LANUV keine Vollzugsaufgaben. Unsere Tierärztinnen und Tierärzte fungieren aber als Bindeglied zwischen Landesregierung und Kommunen, indem sie die Fachaufsicht über Kreise und kreisfreie Städte ausüben. Das bedeutet beispielsweise, dass die Anforderungen an den Transport von Rindern in Drittländer mit dem LANUV abgestimmt werden, damit der Transport überall in NRW einheitlich und tierschutzgerecht durchgeführt wird. Zudem setzen wir gesetzliche Regelungen der EU, des Bundes oder des Landes um.
Treten trotz aller Vorsorgemaßnahmen dennoch Tierseuchen auf, kommt das LANUV ebenfalls ins Spiel. Uns obliegt es, ein Tierseuchenkontrollzentrum einzurichten, Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte zu koordinieren und Bekämpfungsstrategien zu entwickeln. Die Tierseuchenbekämpfung hat dabei mehrere Effekte: So werden nicht nur die Nutztiere geschützt, sondern auch die Menschen vor der Krankheitsübertragung vom Tier sowie die fleischverarbeitende Industrie, die finanzielle Einbußen fürchten muss.
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