Für die Anmeldung zur Falknerprüfung ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit allen benötigten Unterlagen sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim LANUV einzureichen (§ 15 Abs. 1 DVO LJG-NRW):
Dr. Luisa Fischer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW)
Pützchens Chaussee 228
53229 Bonn
Unvollständige bzw. verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Damit ist die Zulassung zur Falknerprüfung ausgeschlossen.
Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung
Der Antrag kann am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Das Formular kann auch telefonisch, schriftlich unter der o.g. Adresse oder per E-Mail unter falknerpruefung-at-lanuv.nrw.de angefordert werden und wird dann per Post zugestellt.
Hinweis: Die Beantragung sollte erfahrungsgemäß möglichst zeitnah erfolgen!
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Prüfungsgebühr: | 120,- € | Tarifstelle 7.6.1.2 des Gebührentarifs |
---|---|---|
Zulassung zur Falknerprüfung: | 30,- € | Tarifstelle 7.6.1.3 des Gebührentarifs |
Gebühr insgesamt: | 150,- € |
Die Prüfungsgebühr wird nach der Prüfung mit Gebührenbescheid erhoben.
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