Wer in Deutschland die Beizjagd ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Falknerjagdscheins sein. Für die erste Erteilung muss neben der erfolgreichen Falknerprüfung zusätzlich die Jägerprüfung bzw. eingeschränkte Jägerprüfung bestanden sein.
Seit April 2014 wird in NRW die Falknerprüfung vom LANUV durchgeführt.
Mit dem Nachweis über das Bestehen der Falknerprüfung kann bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde der Falknerjagdschein beantragt werden.
Für die Haltung von Greifen, Falken und Eulen, die nicht zur Beizjagd eingesetzt werden, ist die Falknerprüfung nicht erforderlich, jedoch muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Auskunft dazu geben die Falknerverbände.
Die Falknerprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der mündliche Teil muss dem praktischen Teil vorausgehen.
Beide Prüfungsteile sind in dieser Reihenfolge an einem Tag abzulegen.
Prüfungsgebiete, Prüfungsverfahren
Sie findet einmal jährlich statt im
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW)
Pützchens Chaussee 228
53229 Bonn
Der Prüfungszeitraum wird spätestens drei Monate vor Prüfungsbeginn veröffentlicht. Der genaue Prüfungstag wird mit der Zulassung zur Prüfung dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor Prüfungsbeginn!
Hierbei gilt das Datum des Posteingangsstempels im LANUV.
Anmeldung zur Falknerprüfung, Gebühren
Wird einer der beiden Teile der Prüfung nicht bestanden, ist auf Antrag die Möglichkeit gegeben, an der einmaligen Nachprüfung teilzunehmen.
Die Falknerverbände bieten zur Vorbereitung auf die Falknerprüfung alljährlich Vorbereitungskurse an.
Die Teilnahme an diesen Kursen ist nicht verpflichtend.
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung
17. -20. März 2025
Ort: Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, Bonn
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