Schulungszentrum für Fischerei und Umweltbildung

Die fischereiliche Aus- und Weiterbildung am Standort Albaum gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Berufs- und Freizeitfischerei.

Das Schulungszentrum für Fischerei und Umweltbildung des LANUV ist einer von nur drei Ausbildungsstandorten in ganz Deutschland zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge im Lehrberuf zum Fischwirt. Zudem werden im Bereich Aquakultur und Binnenfischerei mehrere Ausbildungsplätze angeboten.

Berufsausbildung zum Fischwirt / Fischwirtin

Der Beruf Fischwirt/Fischwirtin ist traditionsreich und zugleich zukunftsorientiert. Er vereint seit 1972 die ehemaligen Berufe Fischer und Fischzüchter.

Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Ausübung des Berufes sind Naturverbundenheit, Tierliebe, Ausdauer und Freude an selbständiger Arbeit.

Neben technischer Begabung und handwerklichem Geschick sollte auch betriebswirtschaftliches Verständnis vorhanden sein.

Ausbildung im LANUV zum Fischwirt / zur Fischwirtin

Fort- und Weiterbildungszentrum

Albaum ist Standort zum Erwerb des „Elektrofischereischeins“ und zur Fortbildung von Hobby-Teichwirtinnen und -Teichwirten, Anglerinnen und Anglern, Behörden und anderen Fischinteressierten.

Die Lehrgänge bieten dabei auch eine Plattform zum Knüpfen neuer Kontakte sowie zum Austausch zwischen Gleichgesinnten, Expertinnen und Experten aus der Fischerei, Fischzucht, Gewässerökologie und Wasserwirtschaft.

Die Veranstaltungen sind offen für alle interessierten Personen, sofern der Kreis der Teilnehmer/innen nicht gesondert geregelt ist (z. B. Überbetriebliche Ausbildung) oder bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen (z. B. Elektrofischereilehrgang).

Terminübersicht Fort- & Weiterbildung 2025

Hinweise zur Anmeldung

Hinweise zur Durchführung der Veranstaltungen

Anerkannte Einrichtung zur Arbeitnehmerweiterbildung

Wir sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Dies bedeutet, dass für folgende Lehrgänge die Freistellung nach AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) gegenüber Ihren jeweiligen Arbeitgeber/innen geltend gemacht werden kann:

  • Fischereibiologiekurse 1 + 2
  • Elektrofischereikurs
  • Lehrgang Fischkrankheiten
  • Grundlagen der Fischzucht und Fischverarbeitung.

Ausgenommen hiervon sind alle Module der Überbetrieblichen Ausbildung.

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