Die europäische Wasserrahmenrichtlinie(Richtlinie 2000/60/EG), kurz WRRL, dient dem europaweiten Schutz von Oberflächengewässern, Küstengewässern und des Grundwassers. Ziel ist es einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen.
Um den Zustand eines Gewässers zu beurteilen werden unter anderem die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Wasserpflanzen und Phytoplankton und auch der Fischbestand in den Fließgewässern erfasst.
Bestandsaufnahme und Bewertung werden alle drei Jahre wiederholt. Zur Zielerreichung werden verschiedene Verbesserungsmaßnahmen am Gewässer durchgeführt.
Zur Untersuchung des Fischbestandes werden während der Dauer eines dreijährigen Monitoring Zyklus insgesamt circa 1400 Probestrecken mittels Elektrostreckenbefischung untersucht.
Einen Großteil dieser Bestandsaufnahmen bearbeiten beauftragte Büros. Insbesondere größere Gewässer, die mit zahlreichen Bearbeitern befischt werden müssen, bearbeitet das Befischungs-Team des Fachbereichs Fischereiökologie selbst.
Bei der Bewertung des Fischbestandes wird der Grad der Abweichung zwischen der aktuellen Fischartengemeinschaft von einer weitgehend anthropogen unbeeinflussten Fischfauna herangezogen.
Die Bewertung erfolgt mit dem fischbasierten Bewertungsverfahren (fiBS) anhand verschiedener Qualitätsmerkmale wie z.B. der Zusammensetzung der Arten, der Abundanz oder auch der Altersstruktur.
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