Gewässerentwicklung

Im Laufe ihres Lebens führen viele Fische und andere aquatische Lebewesen stromaufwärts und -abwärts gerichtete Wanderungen durch. Um etwa ihre Laichareale zu erreichen, wandern einige Fischarten, wie beispielsweise der Lachs mehrere 100 Kilometer lang die Flüsse und Bäche hinauf.

In den Fließgewässern in NRW gibt es mehrere Tausend Querbauwerke, welche die Fische in ihrer Wanderaktivität beeinträchtigen. Da dies negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung einzelner Fischarten hat, kommt der Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Wanderhindernissen eine große Bedeutung zu.

Durchgängigkeit

In der Wasserrahmenrichtlinie ist die Durchgängigkeit von Fließgewässern eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung des „guten ökologischen Zustands“. Die beste Möglichkeit hierfür ist der vollständige Rückbau eines Querbauwerks. Wenn dies nicht möglich ist, kann die Durchgängigkeit mit Hilfe von Fischwanderhilfen hergestellt werden. In den letzten Jahrzehnten wurden hierzu zahlreiche Maßnahmen in NRW umgesetzt.

Hinsichtlich der Herstellung der stromaufwärts gerichteten Durchgängigkeit gibt es mittlerweile einen guten Kenntnisstand. Beim Thema Fischschutz und Fischabstieg insbesondere an Wasserkraftanlagen besteht dagegen noch Untersuchungsbedarf. Das Land NRW führte daher z.B. im Zeitraum von 2014 – 2016 an drei Pilotstandorten mit innovativer Wasserkrafttechnik Untersuchungen zu diesem Thema durch. Der Forschungsschwerpunkt lag hierbei auf dem abwärts gerichteten Wanderverhalten von Fischen (haupts. Aal und Lachs), welche zu diesem Zweck mit radiotelemetrischen Sendern versehen wurden.

Dies ist nur eines von mehreren Projekten zum Thema Durchgängigkeit von Fließgewässern für Fische, die vom Fachbereich Fischereiökologie und Aquakultur im Rahmen von Kooperationen und Beauftragungen fachlich begleitet werden. Darüber hinaus steht der Fachbereich den zuständigen Behörden bei der Planung und Genehmigung von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Einzelstandorten u.a. durch die Teilnahme an Vor-Ort- und Besprechungsterminen sowie durch die Verfassung von Stellungnahmen in beratender Funktion ebenfalls zur Seite.

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