Dem Europäischen Gesamtbestand des Aals geht es nicht gut. Er ist seit langem als „critically endangered“ auf der internationalen Roten Liste (IUCN 2008, 2014) eingestuft. Der internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfiehlt seit vielen Jahren das Gleiche: sämtliche negativen Beeinträchtigungen wie Wanderhindernisse, problematische Wasserkraftnutzung, Erwerbs- und Angelfischerei oder Gewässerverschmutzung sollten so gering wie möglich gehalten oder gänzlich auf Null reduziert werden, damit sich der Bestand erholen kann.
Das Wanderfischprogramm NRW mit seinen Gremien bildet den fachlichen Überbau für sämtliche Maßnahmen zum Aal-Schutz in NRW. Die Maßnahmenumsetzung, im Einklang mit der EU-Aalverordnung, wird durch das LANUV koordiniert.
Finanziert werden die Maßnahmen aus unterschiedliche Töpfen. Beispielweise werden Besatzmaßnahmen von rund 400 Tausend Farmaalen in barrierefreien Gewässern zur Wiederauffüllung des Europäischen Gesamtbestands sowohl durch EU-Mittel (Europäischer Meeres- und Fischereifonds) als auch durch Landesmittel (Fischereiabgabe) gefördert.
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