Geflügelfleisch

Amtliche Überwachung der Einhaltung der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die gesetzlich vorgeschriebenen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und tragen zur Qualitätssicherung bei. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vergleichbarkeit und Standardisierung der Geflügelfleischprodukte und die daraus resultierende Vereinfachung des Handelsverkehrs.

Die Vermarktungsnormen gelten nur für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Geflügelfleisch das den Vermarktungsnormen unterliegt darf nicht behandelt werden, mit Ausnahme einer Kältebehandlung.

Die Einhaltung der Vermarktungsnormen wird von Prüfern des LANUV in den zugelassenen Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie auf der Stufe der Großhändler kontrolliert.

Zudem genehmigt und kontrolliert das LANUV die korrekte Verwendung der Angaben über die besonderen Haltungsformen von Mastgeflügel (z.B. gefüttert mit 50% Mais oder Hähnchen aus Freilandhaltung).

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