Alle meldepflichtigen Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen melden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise und Mengen an das LANUV. Das LANUV ermittelt aus den Meldungen die Preisspannen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Diese werden zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.
Von den nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetrieben werden die für Rinder, Schweine und Schafe gezahlten Preise an das LANUV als die in Nordrhein – Westfalen zuständige Meldebehörde gemeldet.
Die Meldepflicht besteht jetzt für Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr schlachten als
Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich für den Zeitraum von Montag bis Sonntag am darauffolgenden Montag. Der späteste Abgabetermin für Wochenmeldungen ist Dienstag 9 Uhr.
Fleisch, Geflügelfleisch, Fischetikettierung, Geoschutz, Agrarmarktstrukturgesetz
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