Termine Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang

Das LANUV ist für die Durchführung der Prüfungen sowie für die Anerkennung als zugelassener Klassifizierer die nach § 7 Abs. 3 des Fleischgesetzes zuständige Behörde.

Grundsätzlich ist das Bundesland für die Prüfungen und Fortbildungen des Klassifizierers zuständig, in dem der Klassifizierer seinen Wohnsitz hat. Jedoch können auch Klassifizierer aus anderen Bundesländern ihre Sachkunde- und Fortbildungsprüfung in Rücksprache mit den für sie zuständigen Landesbehörden beim LANUV ablegen. 

Aufgrund identischer Prüfinhalte finden Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang zusammen statt.

Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang 2024

Nächster Termin:

  • 11. KW (11.-15.03.2024)
  • 47. KW (18.-22.11.2024)

Die Schulungsorte und Anfangszeiten werden im Vorfeld noch bekannt gegeben!

Aufgrund der großen Nachfrage werden die Plätze kontingentiert vergeben. Dazu erhalten alle betroffenen Klassifizierungsunternehmen per E-Mail eine Mitteilung über die ihnen zur Verfügung stehenden Plätze. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.

Anmeldung

Für die Anmeldung der Klassifizierer nutzen Sie bitte das Funktionspostfach 82-fleisch(at)lanuv.nrw.de

Anmeldefristen

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Interesse aller Teilnehmer gebuchte, aber nicht angetretene Plätze in Rechnung stellen.

Gebühren

Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang sind gebührenpflichtig.

Mehr zum Thema

  • Gesetze, Regelwerke und mehr

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