Das LANUV ist für die Durchführung der Prüfungen sowie für die Anerkennung als zugelassener Klassifizierer die nach § 7 Abs. 3 des Fleischgesetzes zuständige Behörde.
Grundsätzlich ist das Bundesland für die Prüfungen und Fortbildungen des Klassifizierers zuständig, in dem der Klassifizierer seinen Wohnsitz hat. Jedoch können auch Klassifizierer aus anderen Bundesländern ihre Sachkunde- und Fortbildungsprüfung in Rücksprache mit den für sie zuständigen Landesbehörden beim LANUV ablegen.
Aufgrund identischer Prüfinhalte finden Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang zusammen statt.
Nächster Termin:
Die Schulungsorte und Anfangszeiten werden im Vorfeld noch bekannt gegeben!
Aufgrund der großen Nachfrage werden die Plätze kontingentiert vergeben. Dazu erhalten alle betroffenen Klassifizierungsunternehmen per E-Mail eine Mitteilung über die ihnen zur Verfügung stehenden Plätze. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis.
Für die Anmeldung der Klassifizierer nutzen Sie bitte das Funktionspostfach 82-fleisch(at)lanuv.nrw.de
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Interesse aller Teilnehmer gebuchte, aber nicht angetretene Plätze in Rechnung stellen.
Sachkundeprüfung und Fortbildungslehrgang sind gebührenpflichtig.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.