Fleischklassifizierung

Klassifizierung ist im Sinne des Fleischgesetzes die Einreihung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien (HK Rinder / HK Schweine). Dabei werden Merkmale wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.

Gemäß § 2 Fleischgesetz darf die Klassifizierung in den Schlachtbetrieben nur von der zuständigen Behörde oder einem hierfür nach § 3 zugelassenen Klassifizierungsunternehmen durch nach § 4 zugelassene und von ihm beschäftigte Klassifizierer vorgenommen werden.

Die Anforderungen an die Zulassung hat der Gesetzgeber in der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV) festgelegt.

Bei Fragen zu Schulung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 82, Sachgebiet Fleisch unter 82-fleisch(at)lanuv.nrw.de.

Formeln für Klassifizierungsgeräte

Muskelfleischanteile

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