Klassifizierung ist im Sinne des Fleischgesetzes die Einreihung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien (HK Rinder / HK Schweine). Dabei werden Merkmale wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.
Gemäß § 2 Fleischgesetz darf die Klassifizierung in den Schlachtbetrieben nur von der zuständigen Behörde oder einem hierfür nach § 3 zugelassenen Klassifizierungsunternehmen durch nach § 4 zugelassene und von ihm beschäftigte Klassifizierer vorgenommen werden.
Die Anforderungen an die Zulassung hat der Gesetzgeber in der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV) festgelegt.
Bei Fragen zu Schulung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 82, Sachgebiet Fleisch unter 82-fleisch(at)lanuv.nrw.de.
!Morgenkontrollwerte, Excel
!Gesetze, Regelwerke und mehr
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.