Die Überwachung der Einhaltung der saatgutrechtlichen Bestimmungen dient dem Schutz der Saatgutkäufer und der Saatgutanbieter in NRW.
Äußerlich ist dem Korn auf dem Feld nichts anzusehen.
Saatgut stammt immer aus Zuchtmaterial. Dieser Bestand wird durch die Anerkennungsstelle im Laufe der Vegetation mehrfach begutachtet. Danach folgt die Untersuchung der Samen, ob die Mindestanforderungen an die Keimfähigkeit und andere Eigenschaften eingehalten werden. Nach Bestehen dieser Prüfungen wird ein amtliches Etikett erteilt, das belegt, dass hier Zertifiziertes Saatgut entstanden ist.
Weizen, der zur Brötchenherstellung auf dem Feld wächst, unterliegt nicht den strengen Anforderungen an die Gesundheit des Sorten-Bestandes wie Saatgut.
Saatguterzeugung erfordert Fertigkeit und kostet Arbeitszeit, ist also teuer. Daher liegt ein großes Augenmerk der Saatgutüberwachung auf der Kontrolle, ob es sich bei gekennzeichnetem Saatgut tatsächlich um solches handelt, oder ob Weizen für die Nahrungsmittelherstellung als Saatgut verkauft wird. Der Ahndung solcher Verstöße kommt eine besondere Bedeutung zu.
Die Überprüfung der Saatgutqualität hinsichtlich der Keimfähigkeit, der Reinheit und dem Fremdbesatz gewährt den Saatgutverbrauchern einen hohen Qualitätsstandard.
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