Die Umstände in Bezug auf die neu zu regelnden Einfuhren von Bio-Erzeugnissen sind für alle Beteiligten nach wie vor herausfordernd. Die EU hat die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen für den 27.12.2021 angekündigt und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die neuen Regelungen trotz dieses mehr als knappen Zeitrahmens ab 01.01.2022 anzuwenden sind.
Die wesentlichen Änderungen des Prozederes sind:
Damit die Bio-Import-Kontrolle in den kommenden Monaten weiterhin so effizient wie möglich abgewickelt werden kann, ist bei der Vorbereitung und Durchführung der Einfuhr der Sendungen äußerste Sorgfalt geboten!
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