Importverfahren von Öko-Produkten

Die Umstände in Bezug auf die neu zu regelnden Einfuhren von Bio-Erzeugnissen sind für alle Beteiligten nach wie vor herausfordernd. Die EU hat die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen für den 27.12.2021 angekündigt und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die neuen Regelungen trotz dieses mehr als knappen Zeitrahmens ab 01.01.2022 anzuwenden sind.

Die wesentlichen Änderungen des Prozederes sind:

  • Bei Einfuhr der Sendungen ab 01.01.2022 wird der Zoll ausschließlich die zollrechtliche Abfertigung durchführen. Er wird nicht mehr die fachrechtliche Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben für die Importe vornehmen, die dem Bio-Kontrollsystem unterliegen.
  • Diese fachrechtliche Bio-Import-Kontrolle wird zum Jahreswechsel in den Aufgabenbereich der jeweiligen Landesbehörde übergehen, in deren örtlicher Zuständigkeit die Sendung für die Kontrolle vorgestellt wird. Zuständige Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das LANUV.
  • Die Durchführung der Bio-Import-Kontrollen ist Voraussetzung für die abschließende Freigabe der Ware als ökologische/biologische Sendung bzw. Teilsendung im Certificate of Inspection (COI) Feld 30 (Entscheidung der zuständigen Behörde).
  • Die Bio-Import-Kontrolle umfasst:
    • die Prüfung der Dokumente,
    • ggf. Nämlichkeitskontrollen (Stichproben) und
    • ggf. Warenuntersuchung (risikobasiert).
  • Bei grenzkontrollpflichtigen Waren (SPS-Sendungen) findet die Prüfung generell an der Grenzkontrollstelle statt.
  • Bei nicht-grenzkontrollpflichtigen Waren (Nicht-SPS-Sendungen) findet die Kontrolle an einer Grenzkontrollstelle oder am Ort der Übergabe zum zollrechtlich freien Verkehr durch die zuständige Öko-Behörde statt.
  • Die Prüfung der Dokumente soll papierlos bzw. digital in TRACES NT abgewickelt werden.
     

Damit die Bio-Import-Kontrolle in den kommenden Monaten weiterhin so effizient wie möglich abgewickelt werden kann, ist bei der Vorbereitung und Durchführung der Einfuhr der Sendungen äußerste Sorgfalt geboten!

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