Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden Leitfäden, Merkblätter, Leitlinien und Orientierungswerte zu verschiedenen futtermittelrechtlichen Themen veröffentlicht. Diese können für Futtermittelunternehmen eine wichtige Hilfestellung bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen darstellen.
Gemäß § 44 Absatz 3 des LFGB müssen Lebens- und Futtermittelunternehmen entsprechende Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Lebens- und Futtermittel so vorrätig halten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können. Dies hat in einem strukturierten, maschinenlesbaren und gängigen Format zu erfolgen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungen zulassen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten geboten erscheint.
Für die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln haben sich die Bundeländer verständigt, eine Exceltabelle einzufordern welche die unmittelbar notwendigen Informationen bereitstellt. Diese Exceltabelle können Sie hier downloaden.
Neben der tabellarischen Darstellung der Warenströme sind auch Dokumente wie bspw. Lieferscheine, Rechnungen, Mischprotokolle oder Analysezertifikate jederzeit in digitaler Form (PDF) der zuständigen Behörde auf Verlangen zu übermitteln.
EU-Register der Futtermittelzusatzstoffe
Auf der Homepage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit befinden sich darüber hinaus Informationsseiten zu folgenden (Futtermittel-)Themen:
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