Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert, ob die futtermittelrechtlichen Anforderungen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind und Futtermittel herstellen, behandeln, in den Verkehr bringen, lagern oder transportieren, werden durch die Futtermittelüberwachung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kontrolliert. Die Überwachung der Futtermittelunternehmen auf der Stufe der Primärproduktion sowie der Verfütterung von Futtermitteln ist dagegen eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Kontrollen der Futtermittelbetriebe werden von den Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeitern des LANUV vollzogen und bestehen aus zwei Bausteinen: Zum einen werden Betriebs- und Buchprüfungen durchgeführt. Hierbei wird unter anderem die Einhaltung von Hygieneanforderungen sowie von Anforderungen zu Personal, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit kontrolliert. Zum anderen werden Futtermittelproben genommen und z.B. auf das Vorhandensein verbotener Stoffe analysiert. Sowohl die Betriebskontrollen als auch die Probenahmen erfolgen dabei risiko- oder verdachtsorientiert (vgl. AVV RÜb).
Neben dem Außendienst arbeiten weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes im Fachbereich Futtermittel. Diese befassen sich ebenfalls mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben, wie z.B.:
Kontaktdaten
Bei offenen Fragen können Sie die Futtermittelüberwachung des LANUV per E-Mail (futtermittel-nrw(at)lanuv.nrw.de) oder per Telefon erreichen.
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