Der Ablauf bei der Reskalierung der neuen Energielabel

Folgende Produktgruppen erhalten ab 01. März 2021 ein sogenanntes „reskaliertes Energielabel“:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Waschtrockner
  • Kühl- und Gefrier-geräte (inkl. Weinlagerschränke)
  • elektronische Displays (inkl. Fernseher)

Wichtig für den Handel:

Für Händler ergeben sich neue Pflichten zum Austausch der Energielabel in der Ausstellung, bzw. bei der Anzeige in Onlineshops. Der zeitliche Ablauf wird in nachfolgender Grafik verdeutlicht:

Wichtig für Hersteller:

Für Hersteller bedeutet die Reskalierung der Energielabel u.U. eine Neubewertung Ihrer Produkte, da die Geräte künftig in andere Effizienzklassen eingestuft werden. Hierfür kann es ggf. notwendig sein, neue Tests durchzuführen, um die Berechnung der Effizienzklassen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten Hersteller diverse Fragen für sich beantworten, z.B. ob ein Produkt vor oder nach den jeweiligen Stichtagen in Verkehr gebracht wird oder wann und ob neue Energielabel, eventuell sogar zeitgleich mit alten Labeln, an den Händler geliefert werden müssen.

Das unten dargestellte Ablaufdiagramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verdeutlicht die möglichen Varianten und fasst die aktuelle Rechtslage übersichtlich zusammen:

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Umstellungsprozess, sowie der eventuellen Ausnahmen bietet die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Broschüre:

„Das neue Energielabel Leitfaden für Händler: Die neuen Label mit den wichtigsten Änderungen und der Umstellungsprozess im Überblick“

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