Das LANUV ist die für Nordrhein-Westfalen zuständige Marktüberwachungsbehörde (Vollzugsbehörde) in den Bereichen
Ökodesign bedeutet, dass sogenannte „energieverbrauchsrelevante Produkte“ definierte Mindeststandards bei der Energieeffizienz erreichen müssen, um in der EU vemarktet werden zu dürfen. Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, sollen durch die Behörden vom Markt genommen werden.
Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie - RL 2009/125/EG – und der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsrichtlinie – RL 2010/30/EU – hat die EU für verschiedene Produktgruppen Durchführungsrechtsvorschriften erlassen, die spezifische Anforderungen definieren.
Ziel der Regelungen ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in der EU. Die Hersteller von Produkten sollen dazu angehalten werden, möglichst energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Dies schont die Umwelt und auch die Energiekosten für Verbraucher sinken. Durch die bei vielen Produktgruppen vorgeschriebene Kennzeichnung der Energieeffizienz ist der Verbraucher in der Lage, Produkte untereinander zu vergleichen und eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.
Durchführungsrechtsvorschriften wurden bislang z.B. für folgende Produktgruppen erlassen:
Als Marktüberwachungsbehörde sorgt das LANUV dafür, dass energieverbrauchsrelevante Produkte, die die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen oder deren Energieverbrauchskennzeichnung (hierzu gehört auch die Kennzeichnung in Internetangeboten) nicht korrekt ist, vom Markt genommen werden oder die Kennzeichnung korrigiert wird. Kontrollen erfolgen ganzjährig routinemäßig und unangekündigt, im Handel und bei Herstellern. Damit soll ein fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt gewährleistet werden. Das LANUV arbeitet dabei eng mit den Marktüberwachungsbehörden der anderen Bundesländer und der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zusammen.
Zu Beginn eines jeden Jahres wird ein Marktüberwachungsprogramm veröffentlicht, in dem programmatische Schwerpunkte enthalten sind.
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