Organische Düngemittel enthalten in der Regel eine Mehrzahl von Haupt- und Spurennährstoffen, von denen ein Großteil in organischen Molekülen vorliegt, im Gegensatz zu mineralischen Düngemitteln.
Komposte, Klärschlämme, Gärreste aus Biogasanlagen, wie auch Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist, Jauche), gehören zu den organischen Düngemitteln.
Organisch gebundene Nährstoffe müssen vor der Aufnahme in die Pflanze durch Stoffwechselprozesse von Mikroorganismen im Boden in pflanzenverfügbare Formen umgesetzt werden. Daher wirken organische Düngemittel in Bezug auf die Nährstoffversorgung der Pflanze meist langsamer als mineralische.
Gleichzeitig erhöhen organische Düngemittel den Gehalt an organischer Substanz (Humus) im Boden, was positive Effekte auf die Bodenlebewesen (Bakterien, Pilze, Insekten usw.), die Wasserspeicherfähigkeit, das Bodengefüge und die Nährstoffnachlieferung aus dem Boden hat. Gerade diese Nachlieferung kann jedoch, vor allem in Zeiten geringen Pflanzenwachstums und damit geringen Nährstoffbedarfs, zum Austrag von vor allem Nitrat-Stickstoff führen. Daher bestehen für organische Düngemittel besondere Anwendungsvorgaben.
Bei organischen Düngemitteln steht der Kreislaufgedanke, also das sog. Recycling, im Vordergrund. Die wertvollen Inhaltsstoffe der als Düngemittel eingesetzt Abfälle oder Nebenprodukte gehen so dem Stoffkreislauf nicht verloren.
Da es sich aber um Bioabfälle oder tierische Ausscheidungen handelt, ist die Sicherstellung der Unbedenklichkeit durch regelmäßige !Kontrolle der produzierenden Betriebe erforderlich. Außerdem muss an einer besseren Verteilung der tierischen Dünger (besonders Gülle und Gärreste) gearbeitet werden, die vor allem in den viehstarken Regionen NRWs anfallen.
Organischen Düngemitteln können mineralische Anteile zugegeben werden. Dies können, neben mineralischen Düngemitteln, auch Gesteinsmehle, Sand, Aschen oder Bodenmaterialien sein, die z.B. die Nährstoffwirkung oder die physikalischen Eigenschaften des Düngemittels verbessern. Eine abschließende Liste mit zulässigen Ausgangsstoffe ist in der Düngemittelverordnung formuliert.
Werden in einem organischen Düngemittel ausschließlich tierische Ausscheidungen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung, sowie pflanzliche Stoffe, die im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung aus der Landwirtschaft angefallen sind, eingesetzt, spricht man von Wirtschaftsdünger. Zu den Wirtschaftsdüngern zählen Gülle, Jauche, Mist, aber auch Gärreste aus Biogasanlagen, die ausschließlich nachwachsende Rohstoffe, sowie die vorgenannten tierischen Ausscheidungen zur Vergärung einsetzen.
Für Wirtschaftsdünger gelten bestimmte Erleichterungen bei der düngerechtlichen Deklaration und den hygienischen Anforderungen. Für das Verbringen von Wirtschaftsdünger und die damit verbundenen Nährstofffrachten gelten jedoch besondere Anforderungen.
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