Mineralische Primärrohstoff-Düngemittel werden entweder gezielt chemisch hergestellt oder als Salze in Lagerstätten abgebaut.
Eines der wichtigsten chemischen Gewinnungsverfahren ist die Produktion von Stickstoffdünger. Beim sog. Haber-Bosch Verfahren wird mit Hilfe von Katalysatoren unter hohem Druck und hoher Temperatur Luftstickstoff zu Ammoniak umgewandelt.
Phosphat und Kalium dagegen werden überwiegend aus geologischen Lagerstätten abgebaut. Aufgrund geologischer Schadstoffbelastungen einiger Lagerstätten ist hier die Qualitätssicherung dieser Düngemittel besonders wichtig.
Mineralische Düngemittel existieren in fester und flüssiger Form und in unterschiedlichsten Mischungsverhältnissen von Haupt- (Stickstoff, Phosphat und Kalium) und Spurennährstoffen (z.B. Mangan, Bor, Zink, Kupfer, Eisen).
Der Vorteil von mineralischen Düngemitteln ist die gezielte Anwendung, die genau auf den Bedarf der Pflanze abgestimmt werden kann. Eine ausschließlich mineralische Düngung hat aber langfristig einen negativen Effekt auf die Bodenfruchtbarkeit, da der Anteil der organischen Substanz im Boden kontinuierlich abnimmt. Außerdem haben hohe Aufwandmengen, vor allem von mineralischem Stickstoff- und Phosphatdünger, in den 70er Jahren stark zu der Belastung und Eutrophierung von Gewässern beigetragen. In den letzten Jahren erleben wir außerdem eine kontinuierliche Preissteigerung bei mineralischen Düngemitteln aufgrund der Verknappung natürlicher Vorkommen und steigender Energiepreise.
Neben der gezielten Herstellung können mineralische Düngemittel im Sinne der Ressourcenschonung (KrWG) auch aus Sekundärrohstoffen hergestellt werden.
Typische Beispiele für mineralische Düngemittel aus Sekundärrohstoffen sind:
Da diese Düngemittel in der Regel nicht gezielt hergestellt, sondern als Nebenprodukt anfallen und aus unterschiedlichsten Ausgangsstoffen gewonnen werden, ist es bei dieser Düngemittelgruppe besonders wichtig, eine Kontamination mit Schadstoffen zu vermeiden, sowie die tatsächlichen (oft schwankenden) Nährstoffgehalte regelmäßig zu ermitteln. Daher stehen diese Düngemittel auch im Fokus der Düngemittelverkehrskontrolle.
Die Anwendung von Düngemitteln ist in der Düngeverordnung geregelt. Für die Einhaltung der Anforderungen an die Düngemittelanwendung ist in NRW die Landwirtschaftskammer zuständig.
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