Bruteier

In der modernen Geflügelproduktion haben sich die Betriebe in den letzten Jahren immer mehr auf einzelne Produktionsabschnitte spezialisiert. 

Im Umgang mit Bruteiern unterliegen die Betriebe, die sich mit der Zucht, der Vermehrung oder dem Bebrüten von Eiern von Hühnern, Puten, Enten und sonstigem Hausgeflügel befassen, den von der Europäischen Union (EU) erlassenen Vermarktungsnormen.

Registrierung von Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben für Hausgeflügel

In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV (Fachbereich 82 Agrarmarktüberwachung) die Zuständigkeit für

  • die Registrierung von Betrieben, die sich mit Bruteiern befassen und
  • die Überwachung der Vermarktungsnormen für Bruteier.

Wer muss sich registrieren lassen?

  • Brütereien mit einem Fassungvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.

Auf Antrag teilt das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen) dem Betrieb mit der Registrierung eine Kennnummer mit.

Bruteier, die zur Erzeugung von Küken verwendet werden, müssen einzeln mit dieser Nummer bestempelt werden (2mm hoch, 1 mm breit in unverwischbarer schwarzer Farbe). Alternativ kann die Kennzeichnung auch mit einem schwarzen Fleck (mind. 10 mm2 Fläche oder 4 mm Ø) erfolgen.

Grundsätzlich müssen die Eier vor dem Einlegen in den Brutschrank im Erzeugerbetrieb oder in der Brüterei gekennzeichnet werden.

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