Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor nicht rechtskonformen Produkten auf der einen Seite, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs auf der anderen Seite – dies sind die beiden wesentlichen Ziele der Marktüberwachung. Um die dafür notwendige Transparenz zu schaffen, braucht es Marktkontrollen. Diese übernimmt das LANUV entweder in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit den Kreisordnungsbehörden in vielen Bereichen.
Wir sorgen als Marktüberwachungsbehörde beispielsweise dafür, dass Produkte, die die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen oder deren Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt ist, vom Markt genommen werden oder dass deren Kennzeichnung korrigiert wird. Die Beseitigung von Verstößen dient der Gefahrenabwehr und kann mit Zwangsmitteln (Ersatzvornahme, Zwangsgelder oder unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Daneben können Bußgelder für die begangenen Verstöße als Sanktion verhängt werden, während bei Verdacht auf Vorliegen einer Straftat die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
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