Verbraucherbeschwerden

Ihr Recht auf einwandfreie Produkte

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf einwandfreie Produkte.

Bei verschmutzten Verkaufstheken oder verdorbenen Lebensmitteln haben Sie folgende Möglichkeiten, sich zu beschweren:

  • Der einfachste Weg ist der, mangelhafte Produkte direkt beim Geschäft zu reklamieren. In vielen Fällen ersetzt der Händler das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies oder erstattet dem Kunden das Geld zurück.
  • Bei schwerwiegenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Sofern Sie Krankheitssymptome haben und einen Zusammenhang zu einem verzehrten Lebensmittel vermuten, teilen Sie dies bitte Ihrem behandelnden Arzt und der Lebensmittelüberwachung mit. 

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt benötigt für eine Verbraucherbeschwerde die Angaben zum Lebensmittel und wo Sie dieses erworben haben sowie Ihren Namen und ggf. Ihre Adresse. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt geht Ihrem Hinweis vor Ort nach und kann auch Proben von Lebensmitteln untersuchen lassen. Stellt die Behörde einen Verstoß fest, kann sie anordnen, dass dieser abgestellt wird bzw. den Verstoß sanktionieren. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es 53 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte.  Eine Liste finden sie hier

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