Zu den kosmetischen Mitteln zählen Produkte, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes (Pflege), zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder zur Beeinflussung des Körpergeruchs verwendet zu werden.
Zu den kosmetischen Mittel zählen beispielsweise:
Der Hersteller muss dafür sorgen, dass kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch die Gesundheit nicht schädigen. Sicherheitsprüfungen von den Rohstoffen bis zum fertigen Produkt sind rechtlich vorgeschrieben.
Die Angaben informieren über den Namen und die Anschrift des Herstellers oder einer verantwortlichen Person, den Verwendungszweck, die Wirkungsweise, die Zusammensetzung (Ingredients), die Haltbarkeit und die Lagerbedingungen, Anwendungs- und Warnhinweise.
Es darf nur mit Wirkungen geworben werden, die wissenschaftlich gesichert sind!
Ob diese Anforderungen von den Herstellern kosmetischer Mittel eingehalten werden, wird von den Überwachungsbehörden stichprobenweise überprüft.
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