Die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen, ist eine Aufgabe, die das LANUV bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakprodukten, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen sonstiger Art schon seit vielen Jahren übernimmt.
Das Ziel in der Lebensmittelsicherheit: Alle Lebensmittel sollen für den Genuss durch Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet sein. Etwaige gesundheitliche Schäden sollen durch Hygiene- und Qualitätskontrollen verhindert werden. Konkret bedeutet das, dass wir als Fachaufsichtsbehörde beispielsweise die Lebensmittelüberwachungsämter und die Veterinärämter der Kreise und Städte kontrollieren, Schlacht- und Zerlegungsbetriebe überwachen und zulassen oder Genehmigungen für die Einfuhr bestimmter Waren erteilen.
Kommen Lebensmittel, Kosmetika, Tabakprodukte, Futtermittel oder Bedarfsgegenstände auf den Markt, dürfen sie die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht schädigen oder gefährden. Um vor gefährlichen Alltagsprodukten zu warnen, gibt es die europäischen Schnellwarnsysteme (Safety Gate/RASFF), für die wir die Kontaktstelle in NRW sind.
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