Bodenfunktionskarte

Zur Berücksichtigung der Betroffenheit des Schutzgutes Boden in allen räumlichen Planungsprozessen sollen Bodenfunktionsbewertungen herangezogen werden. In der kommunalen Planung können hierzu von den Städten und Kreisen des Landes NRW Bodenfunktionskarten eingesetzt werden.

Großmaßstäbige Bodenfunktionsbewertungen stellen die erforderlichen Informationen im geeigneten Maßstab bereit. Sie bilden damit eine Grundlage für die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, zum Schutz vor Bodenverlust sowie zum Erhalt von Böden mit hoher Funktionserfüllung ihrer Bodenfunktionen.

Bodenfunktionskarten sind Auswertungskarten für die im Bundes-Bodenschutzgesetz definierten natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion des Bodens. Darüber hinaus können in den Karten weitere planungsrelevante Kriterien, wie die Bodenempfindlichkeiten gegen Verdichtung, Erosion und Veränderungen der Substratschichtung, dargestellt werden.

Im LANUV-Arbeitsblatt „Methodendokumentation zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung in Nordrhein-Westfalen“ werden die für die Erstellung von Bodenfunktionskarten erforderlichen Datengrundlagen sowie die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und -methoden beschrieben.

Großmaßstäbige Bodenfunktionskarten finden insbesondere Anwendung:

  • bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf kommunaler und übergeordneter Ebene (z. B. Genehmigungen nach BImSchG, landschaftsrechtliche Befreiungen),
  • bei der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung,
  • in der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • im Rahmen der Standortfindung für größere Planungen und Vorhaben,
  • im Rahmen von WRRL/Gewässerumbaumaßnahmen,
  • beim Trassenbau,
  • bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.

An der Schnittstelle von Landschafts- und Bodenschutz sind Bodenfunktionskarten die Grundlage für die Eingriffsbewertung und –bilanzierung. Damit kann flächenbezogen ein Ausgleich und Ersatz im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung (§ 18 BNatSchG) sowie nach § 1a Abs. 3 BauGB bemessen werden.

Projekte zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung wie insbesondere die Erstellung von Bodenfunktionskarten, werden nach den Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien des Landes NRW vom 01.01.2022 mit einem Fördersatz von 80 % gefördert.

Beispiele für Bodenfonktionskarten:

Dr. Philipp Roth

Stellvertretende Fachbereichsleitung

Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie

Teilen Sie diese Seite auf