Ziel der Förderung ist insbesondere die Verbesserung der Haltungsbedingungen der im Tierheim untergebrachten Tiere, um eine dem heutigen Stand angemessene Unterbringung und Versorgung zu erreichen.
Gefördert werden Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten sowie Maßnahmen der Verbesserung der hygienischen und energetischen Einrichtungen. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen die Ausgaben für den Grunderwerb einschließlich der Nebenkosten und der Kapitalbeschaffungskosten.
Grundlage des Förderprogramms ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen": Diese wurde am 15.07.2013 veröffentlicht (MBl. NRW.2013 S. 201 ff). Sie trat somit am 16.07.2013 in Kraft. Ursprünglich sollte die Richtlinie zum 31.12.2017 auslaufen. Mit Änderungserlass vom 14.11.2017 wurde die Geltung der Richtlinie jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert. Am 6. Dezember 2022 wurde die Richtlinie per Änderungserlass bis zum 31.12.2027 verlängert.
Die Richtlinie, Änderungserlasse sowie Antragsunterlagen stehen Ihnen auf der rechten Seite zum Download bereit. Bitte beachten Sie bei Antragstellung die neue Postadresse des LANUV:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 17 – Julia Kay
40208 Düsseldorf
10.000,00 €
Stand 10.09.2024
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