Nordrhein-Westfalen weist eine außergewöhnlich große Vielfalt an Spezialitäten auf. Jede Region zwischen Rhein und Weser hat ihre individuellen Eigenheiten und Reize, die sich unter anderem in den Rezepturen traditioneller Produkte und in regionaltypischen Lebensmitteln ausdrücken. Im Interesse der Verbraucher und der heimischen Wirtschaft ist es wichtig, dass diese vor Nachahmung und Imitation geschützt werden.
Die Europäische Kommission hat für die Vergabe der EU-Gütezeichen die Rechtsvorschriften festgelegt und führt ein Verzeichnis der besonders schützenswerten Argrarerzeugnisse und Lebensmittel. In einer Spezifikation werden die besonderen Eigenschaften und Merkmale einer geschützten Herkunftsangabe, wie z.B. Gebiet und Herstellungsverfahren, zusammengefasst und bei der Europäischen Kommission hinterlegt.
Grundlage für die Verwendung der EU-Gütezeichen ist die Einhaltung der Spezifikation zu den betreffenden Produkten gemäß der "einzigen Dokumente", die im europäischen Register in der DOOR-Datenbank veröffentlicht sind.
Produkte/ Agrarerzeugnisse müssen mindestens eine Verbindung zwischen dem geografischen Herkunftsgebiet und einer Produktionsstufe aufweisen. Entweder die Erzeugung und/oder die Verarbeitung wird in dem geografischen Gebiet durchgeführt.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt , dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.
Sie bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor.
Das vorgeschriebene Antragsverfahren wird in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 beschrieben und kann nur durch sogenannte „Schutzgemeinschaften“ erfolgreich realisiert werden. Gefördert werden können Ausgaben, die bis zur Antragsabgabe beim Deutschen Patent- und Markenamt anfallen.
Die geschützte Bezeichnung einer Spezialität mit EU-Gütesiegel kann von jedem Erzeuger oder Verarbeiter, der die Anforderungen der Spezifikation erfüllt und am Kontrollverfahren teilnimmt, genutzt werden.
Das LANUV ist für die Kontrolle der Hersteller und des Handels in NRW zuständig. Zur Durchführung der Hersteller-Kontrollen beauftragt das LANUV private Kontrollstellen.
Die Zulassung als private Kontrollstelle wird beim LANUV beantragt.
Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW (KZV NRW)
Antragsformular (Anlage 1 der KZV NRW)
ABCERT AG
Martinstraße 42-44, 73728 Esslingen
http://www.abcert.de/
Lacon GmbH
Moltkestr. 4, 77654 Offenburg
Büro NRW: Siemensstr. 42, 59199 Bönen
www.lacon-institut.com
QAL GmbH
Am Branden 6b, 85256 Vierkirchen
www.qal-gmbh.de
Markengesetz
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln
Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)
Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
VO (EU) Nr. 1151/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ersetzt die Verordnungen (EG) Nr. 509/2006 und 510/2006)
VO (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der EU-Zeichen für geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten sowie im Hinblick auf bestimmte herkunftsbezogene Vorschriften, Verfahrensvorschriften und zusätzliche Übergangsvorschriften
VO (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (PDF, 240 KB)
VO (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
So schmeckt Heimat: Spezialitäten aus Nordrhein-Westfalen
Informationsbroschüre "Genuss von Nordrhein bis Westfalen. Schutz für Lebensmittelspezialitäten"
Informationen der EU zu Geografischen Angaben und traditionellen Spezialitäten
Datenbank der geschützten Herkunftsbezeichnungen der EU (eAmbrosia)
In Nordrhein-Westfalen kann die Vorbereitung der Beantragung und Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen im Rahmen der Absatzförderung bis zu einer Höhe von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Gefördert werden können Ausgaben, die bis zur Antragsabgabe beim Deutschen Patent- und Markenamt anfallen.
Beratung und Unterstützung erhalten Sie durch das LANUV.
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