Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
Die Förderung zielt darauf ab, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.
Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
Förderfähig sind angemessene Ausgaben für Organisationsausgaben.
Gefördert werden können:
Erzeugerzusammenschlüsse können Zuwendungen zu den Organisationsausgaben für solche Ausgaben erhalten, die ab dem Tag der förmlichen Anerkennung durch die hierfür nach dem Landesrecht zuständige Stelle entstanden sind. Gründungsausgaben sind unabhängig davon zuwendungsfähig.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig und schriftlich einzureichen beim:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
40208 Düsseldorf
Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
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