Das Förderprogramm Katzenkastration wurde aufgrund seiner großen Nachfrage verlängert. Auch im Jahr 2023 wird das Förderprogramm „Kastration bei Katzen“ fortgeführt!
Die Bewilligung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie in den letzten Jahren. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Es werden nur Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von mindestens 1.000 Euro bearbeitet.
Dies bedeutet:
Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe von Fördergrundsätzen und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.
Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.
Der Antrag ist zu richten an:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17 – Lüdecke
40208 Düsseldorf
Antragsformular Katzenkastration
Wichtig
Es wird darum gebeten, dass die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge eingescannt und vorab an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: poststelle(at)lanuv.nrw.de. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt jedoch erst nach Eingang des Originals auf dem Postweg beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid durch das LANUV erlassen und dem Zuwendungsempfänger bekannt gegeben wurde.
Ansprechpartner für das Förderprogramm Katzenkastration ist
Frau Martina Lüdecke (02361/305 – 2435) oder martina.luedecke(at)lanuv.nrw.de
Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung "wilde Katzen" bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf die Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst an dieser Stelle auch die Rassekatzen.
Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist ein völlig anderes Tier als die ursprünglich aus dem vorderen Orient/Nordafrika stammende und erst vom Menschen in der Antike nach Europa eingeführte Hauskatze (F. s. libyca f. catus bzw. F. catus), die aller Wahrscheinlichkeit nach von der Ägyptischen Falbkatze (F. s. libyca) abstammt.
Die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (F. silvestris) ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz und gem. Anhang IV FFH-Richtlinie bundes- wie europaweit streng geschützt und darf n i c h t gefangen und erst recht n i c h t kastriert werden!
Die durch Lebensraumveränderung und ehemals starke Bejagung dezimierten Wildkatzenbestände befinden sich zur Zeit wieder im Aufbau. Die Erholung der Wildkatzenpopulationen in NRW würde durch Fang und versehentliche Kastration gebremst bzw. gefährdet werden. Überdies sind beim Einfangen von Katzen die jagdrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die Unterscheidung beider Katzenarten kann dort, wo Wildkatzen heute noch natürlicherweise in NRW vorkommen, also vornehmlich in der Eifel, im Sauer- und Siegerland sowie im Teutoburger Wald, schwierig sein. Denn es gibt nicht nur sog. „schildpattfarbene“ Hauskatzen (darunter versteht man z.B. Agouti-Varianten in schwarz oder rot getigert oder gestromt, Non-agouti-Varianten in Schwarz mit und ohne Weiß-Farbanteil), sondern mitunter auch „wildfarbene“ (black-tabby) Farbschläge, die farblich der Wildkatze weitgehend entsprechen.
Bei der äußeren Unterscheidung ist die Färbung des hell/dunkel gebänderten Schwanzes noch das sicherste Merkmal:
Jedoch können selbst Wildkatzen-Experten nicht immer Wildkatzen und getigerte Hauskatzen anhand äußerer Merkmale sicher unterscheiden. Eine Klärung ist dann nur durch eine genetische Untersuchung möglich.
Es wird daher dringend geraten, in den Verbreitungsgebieten der Wildkatze auf die Kastration von wildfarbenen Katzen zu verzichten, wenn eine sichere Unterscheidung nicht möglich ist, und das Tier am Fundort wieder freizulassen.
Wildkatzen können potenziell in allen waldreichen Gebieten ganz Nordrhein-Westfalens auftreten. Die in der "Raster-Verbreitungskarte" markierten Felder bezeichnen zusätzlich (!) die Regionen in NRW, in denen Wildkatzen bisher so sicher nachgewiesen wurden, dass hier mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit heute mit Wildkatzen zu rechen ist.
Es sind keine Mittel mehr verfügbar, die Fördermittel sind ausgeschöpft.
Stand: 24.04.2024
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