Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von
zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Sie soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden.
Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten zur
und damit die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Verarbeitung und Vermarktung entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.
Förderfähig sind angemessene Ausgaben für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechtern Aufbereitung, Zerlegung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Investitionen werden auf folgenden Gebieten gefördert:
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig und schriftlich einzureichen beim:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
40208 Düsseldorf
Die Antragsunterlagen werden derzeit überarbeitet
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