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Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege beinhaltet eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in Form von Landschaftsräumen. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft.

In einem Sachdokument zum jeweiligen Landschaftsraumwerden die natürliche, kulturelle Ausstattung und das Landschaftsbild sowie dessen bisherige Entwicklung beschrieben.

Das Leitbild beinhaltet eine aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege anzustrebende, möglichst konfliktarme  Weiterentwicklung des Landschaftsraums. Hierfür werden Ziele und konkrete Maßnahmen formuliert.

Die Leitbilder sowie die konkreten Ziele und Maßnahmenvorschläge der Landschaftsräume sind eine Grundlage zur Formulierung und räumlichen Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und in den Landschaftsplänen.