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Verwaltungsgebühren

Festlegung der Stundensätze (Richtwerte) für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung von nach dem Allgemeinen Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung gebührenpflichtigen Amtshandlungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ab 2019

Für die Ermittlung des bei der Festsetzung der Verwaltungsgebühren zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwandes werden für Amtshandlungen des LANUV, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen  werden, die vom Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen empfohlenen Richtwerte zugrunde gelegt, sofern nicht eine Tarifstelle ausdrücklich eine abweichende Berechnung vorsieht.

Die Richtwerte werden vom Ministerium des Innern per Runderlass im Ministerialblatt veröffentlicht. Die jeweils geltenden Runderlasse mit den gültigen Richtwerten sind in der Sammlung des Ministerialblatts NRW (SMBl. NRW. 2011) abrufbar.

Für die bis zum 31.12.2018 abgeschlossenen Amtshandlungen finden die mit Bekanntmachung vom 17.01.2017  (MBl . NRW. 2017 S. 60) veröffentlichten  LANUV-Stundensätze Anwendung, die am 01.01.2019 außer Kraft getreten ist.