Ressourceneffizienzberatungen
Sie beschäftigen sich in Ihrem Unternehmen mit Fragen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation zu einer Circular Economy? Sie sind daran interessiert, Ihre Prozesse oder Produkte ressourceneffizienter zu gestalten? Ihre Lösungen möchten Sie in Zusammenarbeit mit einem externen Sachverständigen entwickeln?
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (veröffentlicht im Ministerialblatt Ausgabe 2023, Nr. 50 vom 28.12.2023, S. 1481 - 1538) ermöglicht die Förderung entsprechender Beratungsleistungen.
Die folgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick, welche grundsätzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Wer?
Für eine Förderung aus EFRE-Mitteln bzw. aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sind Sie antragsberechtigt:
- als Kleinst-, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG, d. h. als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR
- als großes Unternehmen, wenn die Höhe der gewünschten Zuwendung zu einer Ressourceneffizienzberatung und der Gesamtbetrag an De-minimis-Beihilfen, die Sie im laufenden Kalenderjahr und in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben, 300.000 EUR nicht überschreiten.
Was?
Sie können die Ausgaben in Ansatz bringen, die Ihnen im Rahmen einer Ressourceneffizienzberatung für die Dienstleistungen externer Berater entstehen.
Die eingesetzten Beratungsmethoden müssen erprobt und geeignet sein, durch die
- Identifizierung von Potenzialen,
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen beziehungsweise
- Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign bzw. circular design-Gesichtspunkten,
- Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy beziehungsweise
- Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation.
Eine Förderung setzt außerdem voraus,
- dass die Dienstleistungen des Beraters nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen von Ihnen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben Ihres Unternehmens gehören sowie
- dass Sie mit der Beratung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen.
Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beachten Sie bitte, dass bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Umsatzsteuer nicht mit in die Bemessung einfließt.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 EUR begrenzt. Die Bagatellgrenze für die Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 2.500 EUR.
Wie?
Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal: EFRE.NRW.Online-Portal (Login/Registrierung)
Für große Unternehmen:
Um eine Förderung zu beantragen, stellen Sie bitte die in der Rubrik „Formulare“ aufgelisteten Unterlagen zusammen und senden diese in einfacher Ausfertigung an das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17: Förderung
40208 Düsseldorf
Nach Eingang wird Ihr Antrag von der Effizienz-Agentur NRW (EFA) in technischer und vom LANUV in rechtlicher Hinsicht geprüft.
Bei einem positiven Ergebnis und verfügbaren Haushaltsmitteln erhalten Sie vom LANUV zunächst eine Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides. Nach Abschluss des Projektes wird Ihnen die Zuwendung ausgezahlt, sobald Sie deren zweckentsprechende und rechtmäßige Verwendung gegenüber dem LANUV nachgewiesen haben.