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Bitte beachten sie, dass die Antragsfrist zum 30.04.2023 abgelaufen ist.

Steigerung der Hitzevorsorge

Förderangebot zur Klimawandelvorsorge in Kommunen

Die Landesregierung verfolgt das grundsätzliche Ziel, Kommunen in ihren Bemühungen zur Klimawandelvorsorge zu unterstützen. Kommunen, die Vorsorge treffen, sind besser vor Extremwetterereignissen gewappnet bzw. können im Katastrophenfall schneller reagieren und Abhilfe schaffen. Dadurch können sie negativen Auswirkungen wie Todesfällen, Verletzten und Sachschäden vorbeugen. Klimawandelbedingte Schäden verursachen hohe Kosten, die sich durch ausreichende Vorsorge vermeiden oder reduzieren lassen. Daher muss präventiv in die Klimaanpassungsfähigkeit investiert werden.

Mit seinem Förderaufruf zur Klimawandelvorsorge möchte die Landesregierung Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zur Hitzevorsorge zu realisieren. Das Umweltministerium fördert bereits seit Anfang August die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen sowie Maßnahmen zu deren Vorbereitung (notwendige Untersuchungen, Erhebungen, Analysen etc.). Dieses Förderangebot wird nun ergänzt um die Bausteine Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaresiliente Schulen und Kitas.

Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Gebäudebegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung. Klimafreundlich und naturnah gestaltete Schul- und Kitahöfe können zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und Lernenden und Lehrenden praktische und erfahrbare Beispiele für Klimawandelanpassung bieten. Beide Maßnahmen erhöhen die Durchgrünung der Stadt bzw. der Gemeinde und haben neben der Anpassung an den Klimawandel auch weitere positive Effekte wie z.B. eine Erhöhung der Biodiversität.

Hitzeaktionspläne sind Elemente von Klimaanpassungsstrategien, die umfassende Interventionsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz berücksichtigen und somit der Prävention gesundheitlicher Folgen dienen. Sie beinhalten sowohl langfristige (z.B. Änderungen und Anpassungen im Wohnungsbau, in der Stadtentwicklungsplanung, der Bebauungsplanung und Grünordnung) als auch kurzfristige Maßnahmen (z.B. Pläne für Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationen für Bürger und Bürgerinnen).

Die Förderung richtet sich an nordrhein-westfälische Gemeinden (Kommunen) sowie deren Zusammenschlüsse (Gemeindeverbände).

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur limawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) (Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2022 Nr. 28 vom 21.7.2022 Seite 643 bis 652).

Weiterführende Details zu den Förderbedingungen sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen:

Downloads

 

Bitte beachten Sie bei Antragsstellung die neue Postadresse:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 17 – KliWaVo
40208 Düsseldorf