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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Die Europäische Union legt seit vielen Jahren Förderprogramme für die Fischerei auf, an denen sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich beteiligt. 2016 ist die neue Phase des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gestartet. Sie läuft bis 2020; Anträge können noch bis Anfang 2023 gestellt, geförderte Projekte bis Herbst 2023 umgesetzt werden. Gefördert werden in erster Linie Fischerei-, Fischzucht- und Verarbeitungsbetriebe, Neueinsteiger im Aquakultursektor, Fischereiverbände und Fischereigenossenschaften sowie weitere Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich der Fischwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Gewässerökologie. Abgelöst wird der EMFF durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) mit der Förderperiode 2021 – 2027.

Kontakt

Beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie sich über die NRW Förderrichtlinie und die Förderschwerpunkte informieren.

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter als zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen.

Informationen im Internet

Ausführliche Informationen über die EMFF-Förderung, die Antragsformulare, Kontaktinformationen sowie die EMFF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen finden Sie unter:

Sachkunde

Bei der Genehmigung von neuen Aquakulturanlagen, aber auch bei Förderung z.B. durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), ist eine ausreichende Sachkunde für den Betreiber einer Anlage Genehmigungsvoraussetzung.

Die Sachkunde ist dann gegeben, wenn der Betreiber einen einschlägigen Berufsabschluss z. B. zum Fischwirt oder aber eine ähnliche vergleichbare berufliche Qualifikation vorweisen kann. Der reguläre Erwerb einer Sachkunde erfolgt somit über eine Bildungseinrichtung beziehungsweise über eine Berufsausbildung. Die nötige Qualifikation kann für „Quereinsteiger“ außerhalb einer regulären (Berufs)Ausbildung in Einzelfällen auf anderem Wege nachgewiesen werden. Hier sind beispielsweise einschlägige berufliche Erfahrungen, Teilnahmen an praxisnahen und fachlich-relevanten Workshops und andere persönliche Weiterbildungen (z.B. im Eigenstudium) zu nennen.

Für den Quereinstieg und die hiermit einhergehende Anerkennung einer Sachkunde ist somit kein Regelwerk festgeschrieben. Im Zuge eines Fachgesprächs muss ein Wissensstand äquivalent zur Berufsausbildung belegt werden können. Hierzu sind schriftliche Belege über durchgeführte Weiterbildungen hilfreich. In diesem Fachgespräch unter Einbeziehung der Fischereifachbehörde muss der Betreiber der Aquakulturanlage mindestens zeigen können, dass er Fachkenntnisse über den Betrieb des Anlagentyps, über die zu züchtende Fischart, Havarie-Notpläne, ggf. Wasseraufbereitungs- und Krankheitsbekämpfungsmethoden etc. hat. Bei der Anerkennung der Sachkunde für „Quereinsteiger“ handelt es sich demnach um Einzelfallentscheidungen, die durch die zuständige Behörde (Kreisveterinäramt bei Genehmigungen zur Tierhaltung) oder durch die Landwirtschaftskammer NRW (in Hinblick auf eine mögliche EMFF-Förderung) entschieden werden müssen.