Förderprogramm: Europäische Innovationspartnerschaft

Um Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern und damit auch den ländlichen Raum zu stärken, wurde im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und auf Grundlage der Verordnung (EU) 1305/2013 das Förderprogramm „Europäische Innovationspartnerschaft“ (EIP) ins Leben gerufen.

Ziel ist es, dass sich mehrere Partner aus Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau zu einer Operationellen Gruppe zusammenschließen und ein gemeinsames Innovationsvorhaben durchführen, welches einen wesentlichen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau, für tiergerechte Nutztierhaltung und zum Klimaschutz in der Landwirtschaft leistet.

EIP-Agri für Einsteiger

Der Film erklärt kurz und verständlich, wie EIP-Agri funktioniert und wie man ein landwirtschaftliches Innovationsprojekt beantragt und durchführt.

Quelle: Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)

Allgemeines

Der Zuschuss für ein Projekt im Rahmen von EIP ist auf max. 500.000 EUR begrenzt.

Personalausgaben werden entsprechend der pauschalierten Sätze im EFRE berechnet.

Der Durchführungszeitraum beträgt in der Regel drei Jahre.

Verfahren

Die geförderten Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Dem Antragsverfahren ist dabei ein Wettbewerbsverfahren vorgelagert, in welchem die Innovationskraft der einzelnen Projekte auf Grundlage der zuvor beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) eingereichten Projektskizzen durch ein Gutachtergremium beurteilt wird. Das Gremium setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten von Hochschulen und Fachbehörden des Landes sowie Praktikerinnen und Praktikern aus den relevanten Förderbereichen zusammen.

Der Termin der Gutachtersitzung für den 3. Wettbewerbsaufruf fand am 04. August 2023 statt.

Die Projektskizzen werden abschließend in einer Rangliste entsprechend ihrer erreichten Punktzahl im Bewertungsverfahren aufgestellt. Entsprechend dieser Rangliste und der verfügbaren Haushaltsmittel erhalten die am besten bewerteten Projekte vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Aufforderung zur Antragstellung, die aber ausdrücklich keine Zusage einer Förderung darstellt.

Sollten sich im Antragsverfahren Projekte als nicht oder nicht in der beantragten Höhe förderfähig erweisen oder zurückgezogen werden, erhalten die in der Rangliste entsprechend nachfolgenden Projekte nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel eine Aufforderung zur Antragstellung.

Bitte beachten Sie, dass die Aufforderung zur Antragstellung keine rechtliche Aussage trifft, ob ein Projekt gefördert werden kann und gefördert werden wird. Dies wird erst im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt. Aus dem Grunde darf bis zur Erteilung eines Bewilligungsbescheides grundsätzlich nicht mit der Durchführung des Innovationsvorhabens begonnen werden!

Antragsstellung

Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen sind einzureichen beim:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
40208 Düsseldorf

Geht innerhalb der im Schreiben mitgeteilten Frist kein Antrag ein, ist eine Förderung des Projektvorhabens nicht mehr möglich!

Für die Antragstellung sind, soweit nicht im Einzelfall durch die Bewilligungsbehörde anderes verlangt wird, die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Außerdem behält sich die Bewilligungsbehörde vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungshinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars.

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