Drohnen zur Rehkitzrettung

Gewährung einer Zuwendung zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung 2024

Aufgrund des Erfolgs und der Nachfrage nach Drohnen zur Rehkitzrettung können auch 2024 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung gestellt werden. Es stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € zur Verfügung.

Die Zuwendung beträgt max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Maßnahme stellt einen aktiven Beitrag für den Tierschutz dar und verbindet verschiedene Interessengruppen zu einem gemeinsamen Ziel.

Antragsberechtigt sind ausschließlich nordrhein-westfälische Kreisjägerschaften.

Gefördert wird ausschließlich die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. In begründeten Fällen kann ein Ersatzakku gefördert werden.

Neben der vorrangigen Nutzung zur Rehkitzrettung dürfen die Kreisjägerschaften (KJS) die Drohnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen subsidiär auch für andere jagdliche, nicht kommerzielle Aktivitäten wie die Wildtierzählung, die Nachsuche oder die Wildschadensschätzung einsetzen. Der Einsatz der Drohne dient damit vorrangig der Kitzrettung.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 17, 40208 Düsseldorf zu stellen.

Letzter Vorlagetermin für vollständige Anträge ist der 01.11.2024.

Hierbei ist zu beachten, dass diese rechtverbindliche Original-Unterschriften gemäß der jeweils geltenden Satzung der KJS enthalten müssen. Dies sind in der Regel 2 Vorstandsmitglieder.

tung dürfen die Kreisjägerschaften die Drohnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen subsidiär auch für andere jagdliche, nicht kommerzielle Aktivitäten wie die Wildtierzählung, die Nachsuche oder die Wildschadensschätzung einsetzen. Der Einsatz der Drohne dient damit vorrangig der Kitzrettung.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 17, Postfach 101052, 40208 Düsseldorf, zu stellen.zu stellen.

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