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Gewährung einer Zuwendung zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung 2022

Der Fördertopf ist leider ausgeschöpft

und eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Aufgrund der hohen Nachfrage und des großen Erfolges des letztjährigen Rehkitzrettungsprogramms kann auch in diesem Jahr eine Zuwendung für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung beantragt werden. Es stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € zur Verfügung.

Die Maßnahme stellt einen aktiven Beitrag für den Tierschutz dar und verbindet verschiedene Interessengruppen zu einem gemeinsamen Ziel.

Antragsberechtigt sind ausschließlich nordrhein-westfälische Kreisjägerschaften.

Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Der Einsatz der Drohnen dient damit vorrangig der Kitzrettung. Sie können neben der vorrangigen Nutzung zur Kitzrettung auch für andere jagdliche, nicht kommerzielle Aktivitäten wie Wildtierzählung, Nachsuche oder Wildschadenschätzung subsidiär eingesetzt werden.

Zunächst werden Anträge von Kreisjägerschaften, die im letzten Jahr keine Landes- oder Bundesförderung erhalten haben, beschieden. Sollten dann noch Haushausmittel zur Verfügung stehen, können auch Anträge von Kreisjägerschaften, die 2021 bereits eine Förderung erhalten haben, berücksichtigt werden.

Die Zuwendung beträgt max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich an das

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Postfach 101052
45610 Recklinghausen

zu stellen.