Abteilung 2 – Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie

Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt.

Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet.

Unsere Haupttätigkeitsfelder

  • Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile
  • Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW
  • Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen
  • Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster
    • der schutzwürdigen Biotope
    • der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen
    • der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden
    • der nach § 41 geschützten Alleen
  • Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten
  • Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung
  • Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz


Weitere Informationen finden Sie hier:
Natur

  • Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen
  • Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten
  • Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen
  • Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne
  • Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist

 

  • Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete
  • Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete
  • Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten
  • Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen
  • Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel
  • Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie
  • Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“)
  • Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen
  • Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen

 

  • Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster)
  • Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz
  • Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW
  • Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen
  • Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten
  • Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben
  • Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und  von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt
  • Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte)
  • Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen)


Weitere Informationen finden Sie hier:
Artenschutzzentrum Metelen

  • Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel
  • Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume
  • Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen
  • Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren
  • Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER)
  • Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer
  • Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE)
  • Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen

 

  • Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen
  • Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System
  • Mitwirkung bei der Umsetzung  der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen
  • Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs
  • Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen
  • Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie
  • Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen)
  • Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik
  • Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren
  • Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei
  • Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz)
  • Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie)
  • Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“
  • Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei


Weitere Informationen finden Sie hier:
Fischereiökologie und Aquakultur

 

  • Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management
  • Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich
  • Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung
  • Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW
  • Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan)
  • Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik
  • Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen
  • Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters
  • Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe
  • Wildbiologische Landschaftsinformationen
  • Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr
  • Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken)

 

Ralf Schlüter

Abteilungsleitung

Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie

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