<C>LANUV/Rösmann
Sie sind hier: Startseite LANUV » Verbraucherschutz » Marktüberwachung » Düngemittel

Düngemittel

Düngemittel sind Stoffe, die der Pflanze Nährstoffe zuführen, also ihr Wachstum fördern, ihren Ertrag erhöhen oder ihre Qualität verbessern.

Außerdem gibt es Stoffe, die als Bodenhilfsstoffe die Bodenfruchtbarkeit verbessern, als Kultursubstrate (z.B. in der Speisepilzherstellung oder bei Blumenerde) Pflanzen als Wurzelraum dienen oder als Pflanzenhilfsmittel chemisch bzw. biologisch auf Pflanzen wirken.

Alle vorgenannten Stoffe unterliegen dem Düngemittelrecht und können aus mineralischen Ausgangsstoffen (mineralische Düngemittel) oder nach dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft auch aus organischen (organische Düngemittel) oder mineralischen Sekundärrohstoffen oder aus einem Gemisch aus mineralischen und organischen Stoffen hergestellt werden.

Welche Rohstoffe als Düngemittel eingesetzt werden dürfen, wird durch Gesetze und hieraus resultierenden Verordnungen auf nationaler oder europäischer Ebene vorgegeben:

  • Nationales Recht: Düngegesetz (DüngG) in Verbindung mit der Düngemittelverordnung (DüMV)
  • EU-Recht: Verordnung (EU) 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt [...]
  • "Gegenseitige Anerkennung" im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/515

Sofern die Vorgaben des jeweligen Rechts eingehalten werden besteht Wahlfreiheit bzgl. der Auswahl der Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen von Düngemitteln.

Ob die jeweiligen Vorgaben eingehalten werden, wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Ebene der Bundesländer durch die Düngemittelverkehrskontrollstellen (DVK-Stellen) überwacht.