© lanuv
Sie sind hier: Startseite LANUV » Verbraucherschutz » Marktüberwachung » Öko-Landbau » Ausnahmegenehmigung

Beantragen von Ausnahmegenehmigungen


Im Unterschied zur konventionellen Landwirtschaft ist der Ökolandbau an deutlich strengere Auflagen gebunden. Dies beinhaltet unter anderem im Pflanzenbau den Verzicht auf gentechnisch modifizierte Pflanzen, Mineraldünger und die meisten Pflanzenschutzmittel. Deshalb gilt es, vor allem vorbeugende Maßnahmen zur Stärkung der Pflanzengesundheit zu treffen.

Auch die Viehhaltung ist im Ökolandbau ein wichtiges Bindeglied, um das Ziel eines geschlossenen Betriebskreislaufs zu erreichen. Dabei soll das Vieh weitestgehend Futter aus der eigenen Produktion erhalten. Mit dem anfallenden Mist werden dem Ackerboden anschließend die entzogenen Nährstoffe wiedergegeben und der Kreislauf geschlossen. Ökologisch gehaltenes Vieh muss einen ständigen Zugang zu Freigelände haben und medizinische Behandlungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Verglichen mit der konventionellen Viehhaltung wird auf besonders widerstandfähige Rassen zurückgegriffen.

Diese besonderen Anforderungen schränken die Handlungsfreiheit der Öko-Betriebe zwar ein, doch wird ihnen laut EU-Öko-Verordnung die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen zu beantragen und auf nichtökologische Betriebsmittel zurückzugreifen oder nichtökologische Tiere einzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt nachweislich keine ökologischen Varianten zur Verfügung stehen.
Außerdem sind Eingriffe am Tier nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen beim LANUV beantragt werden.