Sie sind hier: Startseite LANUV » Klima » Klimaschutz in NRW

Klimaschutz in NRW

Der Begriff Klimaschutz bezeichnet sämtliche Strategien, Pläne oder Maßnahmen die geeignet sind, den vom Menschen verursachten Klimawandel zu verhindern oder diesen zumindest abzuschwächen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Verringerung von Treibhausgasemissionen, insbesondere von Kohlenstoffdioxid (CO2), die nach übereinstimmender Auffassung von Wissenschaft und Forschung für den Klimawandel und die globale Erwärmung verantwortlich sind. Ein weiterer Aspekt im Bereich des Klimaschutzes ist es, Kohlenstoffspeicher zu schaffen oder zu erhalten. Hierzu zählen zum Beispiel Moore, Wälder und der Boden.

Als Treibhausgase (THG) werden gasförmige Stoffe bezeichnet, die zum Treibhauseffekt beitragen, indem sie einen Teil der von der Erdoberfläche abgegebenen Infrarotstrahlung der Sonne absorbieren (Hintergrund: Globaler Klimawandel). Die Energie dieser Strahlung verbleibt so teilweise in der Erdatmosphäre und wird nicht wieder zurück ins Weltall abgegeben. Während dieser natürliche Treibhauseffekt menschliches Leben auf der Erde erst ermöglicht (ohne Treibhauseffekt läge die Durchschnittstemperatur auf der Erde bei minus 18 Grad Celsius), hat der Mensch seit Beginn der Industrialisierung durch den Ausstoß von Treibhausgasen diesen Effekt gravierend verstärkt, was Ursache des Klimawandels ist. Den größten Anteil an den Treibhausgasen macht dabei Kohlenstoffdioxid (CO2) aus, weitere wichtige Treibhausgase sind Methan (CH4), Lachgas (N2O) und fluorierte Kohlenwasserstoffe.

Verantwortlich für die meisten Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen ist mit gut der Hälfte aller Emissionen der Energiesektor. Weitere bedeutende Anteile kommen aus den Sektoren Industrie, Landwirtschaft, Verkehr sowie Haushalte und Kleinverbraucher (Treibhausgasemissionen in NRW).

Zentrales Handlungsfeld im Bereich Klimaschutz ist daher auch in Nordrhein-Westfalen die Energieversorgung. Hier ist das erklärte Ziel, sowohl im Strom- als auch im Wärmesektor den Anteil klimafreundlicher Erneuerbarer Energien weiter zu steigern und dadurch den Einsatz klimaschädlicher fossiler Brennstoffe möglichst weitgehend zu ersetzen (Energiewende). Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW zu unterstützen, untersucht das LANUV die Potenziale Erneuerbarer Energien und bietet mit dem Energieatlas NRW ein umfassendes Fachinformationssystem zum Ausbau der regenerativen Energieträger. Im Wärmekataster sind Daten zu finden, die für die kommunale Wärmeplanung relevant sind, im Solarkataster Informationen zu den Potenzialen von Solarenergie und in der Planungskarte Windenergie finden sich unter anderem Informationen zu den Potenzialflächen der Windenergie in NRW. Das umfangreiche Angebot wird ergänzt durch Energiedaten, der Transparenzplattform zur Windenergie, dem Planungsrechner und weiteren Themenkarten.

Um den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern, hat die Landesregierung in NRW als erstes Bundesland im Jahr 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde es hinsichtlich der nationalen und europäischen Klimaschutzziele überarbeitet. Das Klimaschutzgesetz formuliert Ziele für Nordrhein-Westfalen und schafft einen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung und Überprüfung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Landesregierung strebt dabei an, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen und die nationalen und internationalen Anstrengungen beim Klimaschutz zu unterstützen. Dafür wurde beschlossen, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 um mindestens 65 % zu senken und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 %. Im Jahr 2045 soll das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Im Juni 2023 hat die Landesregierung darüber hinaus in ihrem Klimaschutzpaket auch Eckpunkte zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW vorgelegt. Mit dem Ziel den Klimaschutz weiterzuentwickeln soll das Klimaschutzziel für 2030 angehoben werden, neue Instrumente wie ein Klimaschutz-Monitoring eingeführt und die kommunale Wärmeplanung gesetzlich festgeschrieben werden.