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Unsere Aufgabe: Der Verbraucherschutz

 

Das LANUV ist in Nordrhein-Westfalen die zuständige Kontrollbehörde für die Einhaltung der Anforderungen der EG-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007.

Produkte, die nach den Vorgaben der Verordnung erzeugt und verarbeitet wurden, dürfen im Handel das EU Bio-Logo sowie das staatliche sechseckige Biosiegel/Öko-Kennzeichen tragen. Dadurch wird die Auswahl von Bio-Produkten im Handel erleichtert und es unterstützt die Landwirte bei der EU-weiten Vermarktung. Außerdem dürfen nur diese Produkte als „Bio-” oder „Öko-” bezeichnet werden.

Um dem Verbraucher den gleichbleibend hohen Qualitätsstandard und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Tierschutz zu gewährleisten, bedarf es eines zuverlässigen und transparenten Kontrollmechanismus. Der Verbraucherschutz ist eine der essentiellen Aufgaben des LANUV.