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Eier

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen Eier aus der Boden- oder Freilandhaltung. Darauf haben auch die großen Discounter reagiert und entsprechende Waren in ihr Sortiment aufgenommen. Doch wie sicher sind die Angaben auf den Eierverpackungen, zumal die Eier aus alternativen Haltungsformen um einiges teurer sind als die aus Käfighaltungen?

Das LANUV überwacht die Einhaltung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Eiern und ihren Verpackungen bei den Eierpackstellen und im Großhandel. Im Einzelhandel kontrollieren die jeweils zuständigenörtlichen Lebensmittelüberwachungsämter.

Angabe der Haltungsform

In der konventionellen Legehaltung gibt es nur noch drei Haltungsformen, die auch obligatorisch auf den Verpackungen anzugeben sind:

  • Eier aus Freilandhaltung                     
  • Eier aus Bodenhaltung     
  • Eier aus Käfighaltung    

Eier aus ökologischer Herkunft müssen entsprechend der EG-Ökoverordnung erzeugt sein, und auf der Verpackung zusätzlich zu der Angabe "Bio" oder "Eier aus ökologischer Haltung" die Codenummer oder den Namen der Öko-Kontrollstelle aufweisen.

Angabe der Herkunft

Die Angabe der Herkunft ist aus dem Erzeugercode zu ersehen, mit dem seit dem 01.01.2004 alle Eier der Güteklasse A zu bestempeln sind.

Der Erzeugercode (12-stellige Buchstaben- und Ziffernkombination) setzt sich wie folgt zusammen:

An erster Stelle steht die Haltungsform

0 Bio
1 Freilandhaltung
2 Bodenhaltung
3 Käfighaltung

danach folgt die Kennung des Landes z. B.

Deutschland DE
Frankreich FR
Niederlande NL
Dänemark DK

Es folgt eine Nummer, die Auskunft über das Bundesland gibt (NRW hat die Nummer 05). Daran anschließend ist die Registriernummer des jeweiligen Betriebes aufgedruckt. Die letzte Stelle des Erzeugercodes gibt die Stallnummer an.

Beispiel: 2-DE-0534501

Es handelt sich um ein Ei aus der Bodenhaltung ( 2), das in Deutschland (DE), in NRW ( 05), gelegt wurde. Es stammt aus dem Betrieb mit der Registriernummer 3450 und aus dem Stall Nr. 1.

Die Eier sind entweder direkt im Erzeugerbetrieb oder aber in der ersten Packstelle, an die sie geliefert werden, mit dem Erzeugercode zu bestempeln.

Ausnahmen von der Verpflichtung, den Erzeugercode auf dem Ei aufzustempeln, gelten in den folgenden Fällen:

  • Gibt ein Erzeugerbetrieb unsortierte Eier, z. B. an eine Packstelle, ab Hof oder im Verkaufswagen direkt an den Endverbraucher ab, muss der Erzeugercode nicht aufgestempelt werden.
  • Ebenfalls nicht aufgestempelt werden muss der Erzeugercode bei Eiern der Güteklasse B sowie bei Bruteiern.

Doch wie erkennt man, ob die Eier wirklich von Legehennen aus Boden- oder Freilandhaltung stammen?

Häufig festzustellende so genannte Abrollringe auf den Eierschalen, die im UV -Licht sichtbar werden, können ein Hinweis auf die Herkunft der Eier aus Käfighaltung sein. Es gibt jedoch auch Boden- und Freilandhaltungssysteme, in denen die Legenester so ausgestaltet sind, dass auf den Eiern ähnliche Abrollspuren hinterlassen werden. Daher sind diese Spuren kein gerichtsverwertbarer Nachweis für falsche Deklarationen von Eiern aus alternativen Haltungsformen. Sofern jedoch der Verdacht besteht, dass Eier falsch deklariert worden sind, erfolgen gezielte Kontrollen anhand von arbeitsaufwendigen Buchprüfungen. Die Aufzeichnungen der Packstellen und Erzeugerbetriebe werden intensiven Plausibilitätsprüfungen unterzogen, so dass z. B. Unstimmigkeiten zwischen Ein- und Verkaufsmengen oder Hennenzahl und Eiererzeugung aufgedeckt werden können.

Eier werden europaweit gehandelt. Auch die großen Eierpackstellen in NRW kaufen Eier z. B. aus Frankreich, den Niederlanden und Belgien zu. Dies erschwert natürlich die Überwachung der Herkünfte.