Tierschutz
Der Tierschutz nimmt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein. Mit der Aufnahme ins Grundgesetz in Artikel 20a gilt er als Staatsziel, in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die Tiere im Artikel 29a unter dem Schutz des Landes.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet in § 2 jeden Menschen, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, diese artgerecht zu ernähren, zu pflegen und unterzubringen und sich die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Dies gilt in allen Bereichen, bei privaten Hobbytieren ebenso wie bei gewerblicher Nutztierhaltung, auf dem Transport, bei der Schlachtung, bei Tierversuchen, bei Veranstaltungen mit Tieren oder beim Sport.
Organisation des Tierschutzes in der Verwaltung
Die mit dem Tierschutz verbundenen Aufgaben werden von Tierärztinnen und Tierärzten wahrgenommen. Dafür ist neben Fachkenntnissen über die Haltung einer Vielzahl von Tierarten auch fundiertes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften notwendig.
Ein Großteil der Vollzugsaufgaben wird durch die Amtstierärztinnnen und Amtstierärzte der Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Sie überwachen vor Ort die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und leiten nötigenfalls auch ordnungs- oder strafrechtliche Prozesse bei Verstößen ein.
Die Tierärztinnen und Tierärzte des LANUV sind das Bindeglied zwischen Landesregierung und Kommunen. Sie koordinieren die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, die von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land NRW vorgegeben werden, geben Rückmeldung, wenn es Probleme gibt und sind an der Gestaltung der Rechtsgrundlagen beteiligt. Sie üben die Fachaufsicht über die Kommunen aus und werden in Streitfällen zwischen Bürgern und Kommunen vermittelnd tätig.