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Lebensmittelsicherheit

Die Durchführung der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Alltagsprodukten liegt nach dem Grundgesetz im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Jedoch ist der effektive und einheitliche Vollzug der Überwachung eine Aufgabe, der sich der Bund mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Bundesländer mit ihren Behörden gemeinsam stellen, um die amtliche Überwachung im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes so effizient wie möglich zu gestalten.

In Nordrhein-Westfalen sind die folgenden Behörden für die Überwachung zuständig:

  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
    Umsetzung der Bundesgesetzgebung auf Länderebene, Entwicklung von Landesprogrammen, landesweite Koordination der Überwachung, Dienst- und Fachaufsicht über die amtliche Überwachung

  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
    Fachaufsicht, Koordination der Überwachungsämter und der Untersuchungsämter, Zulassung von Betrieben, Erteilung von Genehmigungen, Aus- und Fortbildung von Fachberufen

  • Lebensmittelüberwachungsämter und Veterinärämter der Kreise und Städte
    Betriebskontrollen und Probenahme, Ahndung von Rechtsverstößen

  • staatliche, integrierte und kommunale Lebensmitteluntersuchungsämter
    Analyse von Proben, Beurteilung, Beratung