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Fachaufsicht und Kontrollfunktion

Die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung vor Ort wird von deutschlandweit tätigen Öko-Kontrollstellen durchgeführt, die mit dem jeweiligen Betrieb oder Unternehmen einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.
Diese Öko-Kontrollstellen sind staatlich legitimiert und werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen. Auf Landesebene ist das LANUV sowohl die Fachaufsichtsbehörde für die Öko-Kontrollstellen, wie auch die Meldestelle für ökologisch wirtschaftende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Bei Feststellung von Verstößen greift das LANUV ein. Je nach Schwere der festgestellten Verstöße kann die Strafe bis zum generellen Verbot der Vermarktung von Öko-Produkten reichen. Auf Grundlage des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) kann das LANUV bei festgestellten Verstößen ordnungsbehördlich tätig werden und auch Bußgelder verhängen. Wer vorsätzlich mit Öko- oder Biohinweis kennzeichnet, ohne dass das betreffende Erzeugnis entsprechend hergestellt wurde, begeht sogar eine Straftat.

 

Transparenz der Kontrollstelle

Überwachte Öko-Erzeugnisse können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der vorgeschriebenen Kennzeichnung der Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle erkennen. Die Code-Nummer deutscher Kontrollstellen setzt sich wie folgt zusammen:

DE - ÖKO <Nummer der Kontrollstelle>

Diese Form der Code-Nummer findet sich ausschließlich auf Produkten, die im Rahmen der Betriebskontrollen durch in Deutschland zugelassene Kontrollstellen überprüft werden. Es obliegt jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat eine eigene Art der Zusammensetzung von Code-Nummern für seine Kontrollstellen zu gestaltet.