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Biotopschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zentrales Ziel des Naturschutzes. Unter biologischer Vielfalt versteht man die Vielfalt von Ökosystemen und Lebensräumen, deren Arten und ihrer genetischen Variabilität.

Der Biotopschutz nimmt davon die Ökosysteme und Lebensräume (Biotope) in den Fokus. Für ihre Erfassung (Kartierung), ihre Pflege und Entwicklung werden standardisierte Methoden erarbeitet und angewandt. Um Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und anderen Nutzungen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit u.s.w.) zu lösen bzw. zu minimieren werden gemeinsam mit den Betroffenen naturverträgliche Nutzungskonzepte erarbeitet.

  • Alle schutzwürdigen Biotope in NRW werden in einem ca. zehnjährigen Turnus erfasst und im Biotopkataster aktualisiert; dies schließt die Schutzgebiete von europäischer Bedeutung NATURA 2000, d. h. FFH- und Vogelschutzgebiete, ein. .
  • Zur wissenschaftlichen Betreuung der FFH-Gebiete bzw. Naturschutzgebiete wird eine landesweit anwendbare Methodik zur Erstellung von Maßnahmenkonzepten (Biotoppflege- und Entwicklungsplanungen) entwickelt. Dabei werden u. a. gebietsspezifische Schutzziele sowie daraus abgeleitete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt.
  • In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege, Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. So wurde z. B. ein Praxis-Leitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine veröffentlicht.
  • Für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden die Bewertungsstandards für die Lebensraumtypen erarbeitet. Alle 6 Jahre wird ein Bericht zum Zustand der FFH-Lebensraumtypen und Arten in NRW erarbeitet.
  • Darüber hinaus werden Modellplanungen von landesweiter Bedeutung betrieben, z. B. zur nachhaltigen Nutzung, zum Biotopverbund, zur Biotopentwicklung oder für Großschutzgebiete.
  • Die Entwicklung von artenreichem Grünland durch Mahdgutübertragung wird durch ein Fachinformationssystem unterstützt, dass die Suche nach geeigneten Spenderflächen mit Hilfe des Spenderflächenkatasters erheblich erleichtert und die hierzu notwendigen Methoden detailliert erläutert Ende der Aufzählung

Zentrales Instrument zur Förderung der Lebensräume und Arten der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft ist der Vertragsnaturschutz. Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist die "Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz" angesiedelt.