Fleischklassifizierung
Klassifizierung ist im Sinne des Fleischgesetzes die Einreihung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien ( HK Rinder / HK Schweine). Dabei werden Merkmale wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.
Gemäß § 2 Fleischgesetz darf die Klassifizierung in den Schlachtbetrieben nur von der zuständigen Behörde oder einem hierfür nach § 3 zugelassenen Klassifizierungsunternehmen durch nach § 4 zugelassene und von ihm beschäftigte Klassifizierer vorgenommen werden.
Die Anforderungen an die Zulassung hat der Gesetzgeber in der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV) festgelegt.
- Klassifizierungsunternehmen werden bundesweit von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und überwacht.
Zulassung und Überwachung von Klassifizierungsunternehmen - Klassifizierer werden in NRW durch das LANUV zugelassen.
Zulassung als Klassifizierer
Bei Fragen zu Schulung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 82, Sachgebiet Fleisch unter 82-fleisch(at)lanuv.nrw.de.