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Amtliche Preisfeststellung für Rinder und Schweine

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) veröffentlicht jeden Dienstag gegen 13 Uhr amtliche Preisfeststellungen für die in der vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag geschlachteten Rinder und Schweine.

Preisermittlung

Alle meldepflichtigen Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen melden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise und Mengen an das LANUV. Das LANUV ermittelt aus den Meldungen die Preisspannen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Diese werden zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

Meldepflicht

Von den nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (1. FlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetrieben werden die für Rinder, Schweine und Schafe gezahlten Preise an das LANUV als die in Nordrhein – Westfalen zuständige Meldebehörde gemeldet.

Die Meldepflicht besteht jetzt für Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr schlachten als

  • 500 Schweine oder
  • 150 Rinder oder
  • 75 Schafe.

Meldung

Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich für den Zeitraum von Montag bis Sonntag am darauffolgenden Montag. Der späteste Abgabetermin für Wochenmeldungen ist Dienstag 9 Uhr.